Pflegegrad-Selbsttest

Welcher Pflegegrad könnte mir zustehen?

Dieser Test gibt Ihnen eine unverbindliche Orientierung. Er folgt den Kriterien, nach denen auch der Medizinische Dienst begutachtet. Danach sehen Sie, wie es weitergeht.

  • Schnelltest: etwa 30 Fragen, rund 5 bis 10 Minuten
  • Danach optional genauer prüfen: alle 64 Kriterien der Begutachtung, rund 20 bis 30 Minuten
  • Eine Frage pro Seite, Sie können jederzeit zurück
  • Ohne Anmeldung. Ihre Antworten bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert und nichts gesendet.

Denken Sie bei den Fragen an die Person, um die es geht. Wenn Sie den Test für sich selbst machen, beziehen Sie die Fragen auf sich.

Tipp: Antworten Sie so, wie es meistens ist. Wenn es schwankt: Was trifft an den meisten Tagen zu? Hilfsmittel wie Rollator oder Haltegriff zählen mit: Wer es damit allein schafft, gilt als selbstständig.

Nur zur Orientierung Der Test ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und keine medizinische oder rechtliche Beratung. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse. Der Test gilt für Erwachsene ab 18 Jahren.
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Für Kinder und Jugendliche gilt ein eigener Maßstab

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren vergleicht die Begutachtung die Selbstständigkeit mit gesunden Gleichaltrigen. Dieser Test ist dafür nicht geeignet.

Bitte wenden Sie sich für eine Einschätzung an die Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Dort ist die Beratung kostenlos.

Wichtig: Unverbindliche Orientierung Dieses Ergebnis ist eine rechnerische Näherung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben. Es ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und keine Beratung. Maßgeblich sind allein die Begutachtung und die Entscheidung der Pflegekasse.

Geplante Änderungen ab 2027 Die Bundesregierung hat am 30.09.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen (Pflegeneuordnungsgesetz). Danach sollen ab 1. Januar 2027 mehr Punkte nötig sein: Pflegegrad 1 ab 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5. Bei Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 € wegfallen. Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn deswegen nicht verlieren. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Wenn Sie ohnehin einen Antrag stellen möchten, kann es sich lohnen, das noch 2026 zu tun. Diese Einschätzung ersetzt keine Beratung; fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse.

So setzt sich die Einschätzung zusammen

Die Begutachtung bewertet sechs Bereiche, die unterschiedlich stark zählen. Bei „Denken und Verständigung“ und „Verhalten und Psyche“ zählt nur der höhere der beiden Werte.

Was bedeutet das?

Beträge laut Bundesgesundheitsministerium, gültig seit 1. Januar 2025 und 2026 unverändert. Die nächste Anpassung ist für Januar 2028 vorgesehen. Ob und in welcher Höhe Leistungen gezahlt werden, entscheidet die Pflegekasse.

Ihre nächsten Schritte

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse der Person. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Antrag hier erstellen
  2. Pflegetagebuch führen. Schreiben Sie ein bis zwei Wochen lang auf, wobei und wie oft geholfen wird, auch nachts.
  3. Begutachtung vorbereiten. Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten: Medicproof) kommt meist nach Hause. Seien Sie dabei und legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Pflegetagebuch bereit.
  4. Fristen im Blick behalten. In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
  5. Kostenlose Beratung nutzen. Pflegekassen und Pflegestützpunkte beraten kostenlos und helfen beim Antrag.

Antrag jetzt stellen

Mit diesem Formular erstellen Sie einen formlosen Antrag an die Pflegekasse. Das reicht, damit der Antrag zählt: Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem er bei der Pflegekasse eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Sie werden nicht an uns gesendet und nicht gespeichert. Abschicken tun Sie den Antrag selbst, per E-Mail oder per Post.

Für wen ist der Antrag?

Die Versichertennummer steht auf der Gesundheitskarte. Ohne sie geht es auch, dann dauert die Zuordnung etwas länger.

Wer stellt den Antrag?
An welche Pflegekasse?

Die Adresse finden Sie auf Schreiben der Kasse oder auf ihrer Website unter „Kontakt“. Sie können sie auch später im E-Mail-Programm eintragen. Privat Versicherte schicken den Antrag an ihr Versicherungsunternehmen.

Was wird beantragt?

So geht es weiter: Speichern Sie zuerst die Liste als PDF, wenn Sie sie mitschicken möchten. Ein E-Mail-Link kann keine Dateien anhängen; fügen Sie die Datei deshalb im E-Mail-Programm selbst hinzu. Per Post: Antrag drucken, unterschreiben und abschicken. Notieren Sie sich das Datum, an dem Sie ihn abgeschickt haben.

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Angebot

Paket zur Antrags- und Begutachtungsvorbereitung

Platzhalter: Hier kommt später ein Paket hin, zum Beispiel mit Antrags-Checkliste, Pflegetagebuch-Vorlage, Tipps zur Begutachtung und Vorlage für einen Widerspruch.

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