Pflegegrad-Punkte: Module, Gewichtung und Schwellen
Kurz gesagt: Der Medizinische Dienst bewertet sechs Bereiche des Alltags. Daraus entstehen höchstens 100 Punkte. Ab 12,5 Punkten gibt es Pflegegrad 1, ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Am stärksten zählt die Selbstversorgung.
Ab wie vielen Punkten gilt welcher Pflegegrad?
| Pflegegrad | Gesamtpunkte |
|---|---|
| kein Pflegegrad | unter 12,5 |
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Grundlage: § 15 Abs. 3 SGB XI. Die Bundesregierung plant ab 2027 höhere Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3; Bundestag und Bundesrat haben darüber noch nicht entschieden.
Die sechs Bereiche und ihre Gewichtung
| Nr. | Bereich | Anteil |
|---|---|---|
| 1 | Bewegung (Mobilität) | 10 % |
| 2 | Denken und Verständigung | 15 % (nur der höhere der Bereiche 2 und 3) |
| 3 | Verhalten und Psyche | 15 % (nur der höhere der Bereiche 2 und 3) |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Krankheit und Behandlung | 20 % |
| 6 | Alltag und Kontakte | 15 % |
Was in den Bereichen geprüft wird
1. Bewegung (Mobilität)
Ob die Person sich körperlich bewegen kann: im Bett umdrehen, sicher sitzen, vom Bett oder Stuhl aufstehen, in der Wohnung gehen und Treppen steigen. Hier zählt nur die Körperkraft und Beweglichkeit, nicht, ob die Person den Weg findet oder vergisst, was sie wollte.
Bewegung zählt mit höchstens 10 von 100 Punkten. Das ist der kleinste Bereich. Wer nur schlecht gehen kann, aber sich selbst versorgt, kommt allein darüber selten auf einen hohen Pflegegrad.
Kriterien: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
2. Denken und Verständigung
Ob die Person sich orientieren, erinnern, Entscheidungen treffen, Risiken erkennen und sich verständigen kann. Gefragt wird zum Beispiel, ob sie bekannte Menschen erkennt, weiß, wo und wann sie ist, und Aufforderungen versteht.
Denken und Verhalten (Bereich 3) zählen zusammen mit höchstens 15 Punkten. Es zählt nur der höhere der beiden Werte, der andere wird nicht addiert.
Kriterien: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, Örtliche Orientierung, Zeitliche Orientierung, Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen, Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen, Treffen von Entscheidungen im Alltag, Verstehen von Sachverhalten und Informationen, Erkennen von Risiken und Gefahren, Mitteilen von elementaren Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen, Beteiligen an einem Gespräch
3. Verhalten und Psyche
Wie oft jemand eingreifen, trösten, beruhigen oder lenken muss, weil die Person zum Beispiel unruhig ist, nachts umherläuft, ängstlich ist, Dinge abwehrt oder sehr antriebslos ist. Gezählt wird, wie oft Hilfe nötig ist, nicht das Verhalten allein.
Verhalten (Bereich 3) und Denken (Bereich 2) zählen zusammen mit höchstens 15 Punkten. Es zählt nur der höhere der beiden Werte.
Kriterien: Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, Nächtliche Unruhe, Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Verbale Aggression, Abwehr pflegerischer und anderer unterstützender Maßnahmen, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
4. Selbstversorgung
Wie selbstständig die Person sich um sich selbst kümmern kann: Waschen, Haare und Zähne pflegen, Duschen, An- und Ausziehen, Essen und Trinken, Toilettengang und, falls es sie gibt, der Umgang mit Inkontinenz oder Sonde. Auch Anleitung, Erinnerung und Aufsicht zählen als Hilfe, wenn die Person es körperlich könnte.
Selbstversorgung zählt mit höchstens 40 von 100 Punkten und ist damit der größte Bereich. Essen, Trinken und der Toilettengang bringen mehr Punkte als die übrigen Fragen. Kleine Unterschiede in diesem Bereich verändern das Ergebnis deshalb am stärksten.
Kriterien: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
5. Krankheit und Behandlung
Welche medizinischen Aufgaben regelmäßig von anderen übernommen werden müssen, weil die Person sie nicht selbst schafft: Medikamente, Spritzen, Verbände, Stoma, Katheter, Therapien zu Hause, Arztbesuche und das Einhalten einer Diät. Gezählt wird, wie oft pro Tag, Woche oder Monat.
Dieser Bereich zählt mit höchstens 20 von 100 Punkten. Gezählt wird nur, was regelmäßig und dauerhaft anfällt und wobei die Person fremde Hilfe braucht, nicht, was sie selbst erledigt.
Kriterien: Medikation, Injektionen, Verbandswechsel und Wundversorgung, Arztbesuche, Einhalten einer Diät und anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften
6. Alltag und Kontakte
Ob die Person ihren Tag selbst einteilen kann, Schlaf und Ruhe einhält, sich beschäftigt, Pläne macht und Kontakt zu anderen Menschen halten kann.
Alltag und Kontakte zählen mit höchstens 15 von 100 Punkten.
Kriterien: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds
Was zählt – und was nicht
Es zählt die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
Der Medizinische Dienst fragt nicht, welche Krankheit jemand hat, sondern was die Person im Alltag allein schafft und wobei sie Hilfe braucht. Dieselbe Diagnose kann ganz verschieden wirken.
Gemeint ist, was ohne Hilfe einer anderen Person geht
Hilfsmittel wie Rollator, Haltegriff oder Duschstuhl zählen nicht als Hilfe: Wer es damit allein schafft, gilt als selbstständig. Hilft aber jemand mit, oder muss jemand anleiten, erinnern oder beaufsichtigen, ist die Person dabei nicht selbstständig.
Hilfe bekommen ist nicht dasselbe wie Hilfe brauchen
Wenn jemand etwas aus Gewohnheit, Zeitnot oder Fürsorge übernimmt, was die Person selbst könnte, zählt das nicht. Fragen Sie sich bei jeder Antwort: Was würde passieren, wenn niemand eingriffe?
Der Normalfall zählt, nicht der beste und nicht der schlechteste Tag
Antworten Sie so, wie es meistens ist. Erzählen Sie dem Gutachter von den schwierigen Tagen, aber nennen Sie sie als solche, damit das Bild stimmt.
Die sechs Bereiche zählen unterschiedlich
Selbstversorgung zählt 40 %, Krankheit und Behandlung 20 %, Denken und Verhalten zusammen 15 % (nur der höhere Wert), Alltag und Kontakte 15 % und Bewegung 10 %. Ein Punkt Unterschied in der Selbstversorgung wiegt deshalb mehr als in der Bewegung.
Der Hilfebedarf muss dauerhaft sein
Ein Pflegegrad setzt voraus, dass die Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Eine kurzfristige Einschränkung, die ausheilt, reicht nicht.
Einzelne Antworten können anders beurteilt werden
Der Gutachter sieht die Person selbst, ihre Wohnung und Unterlagen und bewertet manche Dinge um eine Stufe anders als Sie. Deshalb zeigt dieser Test eine Spanne, und deshalb ist das Gespräch beim Termin wichtig, in dem Sie Beispiele nennen.
Was es mit welchem Pflegegrad gibt
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Pflegesachleistung bis |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 347 € | 796 € |
| 3 | 599 € | 1.497 € |
| 4 | 800 € | 1.859 € |
| 5 | 990 € | 2.299 € |
Dazu ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat. Beträge laut Bundesgesundheitsministerium, gültig seit 1. Januar 2025 und 2026 unverändert.
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Stand: Oktober 2026. Nur zur Orientierung, keine Pflege- oder Rechtsberatung. Über den Pflegegrad entscheidet allein die Pflegekasse. Fachliche Prüfung der Texte durch Pflegeexperten steht noch aus.